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POLIZEI-WACHDIENST-GEWERKSCHAFT

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Beamtenrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, die sich auf Beamtenverhältnisse beziehen. Es gibt dabei Rechtsnormen, die für alle Beamten gleichermaßen gelten, unabhängig davon, welches Amt sie innehaben oder welchem Dienstherrn sie unterstehen. An erster Stelle stehen die Bestimmungen des Grundgesetzes. Hinzu kommen das Beamtenrechtsrahmengesetz, das Bundesbesoldungsgesetz und das Beamtenversorgungsgesetz. Für sie liegt die Gesetzgebungskompetenz beim Bund.

Für die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten darüber hinaus weitere Vorschriften wie z.B. das Bundesbeamtengesetz, die Bundeslaufbahnverordnung, das Bundesdiszplinargesetz oder das Bundespolizeibeamtengesetz.

Das nur für den Bund geltende Bundesbeamtengesetz regelt im Wesentlichen

das Beamtenverhältnis:

  • Ernennung
  • Laufbahnen
  • Versetzung
  • Abordnung
  • Beendigung des Beamtenverhältnisses
  • Entlassung
  • Eintritt in den Ruhestand
  • Verlust der Beamtenrechte;

die rechtliche Stellung der Beamtinnen und Beamten:

  • Pflichten der Beamten
  • Rechte der Beamten
  • Pflichten der Beamten
  • Beteiligungsrecht der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften
  • Bundespersonalausschuss
  • Beschwerdeweg und Rechtsschutz.

Für die Beamtinnen und Beamten der Länder, ihrer Gemeinden, Gemeindeverbände und der Körper- schaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Landesrechts gelten entsprechende Landesbeam- tengesetze.

Das Gleichstellungsgesetz hat zudem die organisatorischen und personalwirtschaftlichen Rahmenbe- dingungen für Teilzeitbeschäftigte mit Familienpflichten umfassend ausgestaltet.

Auch in den 16 Ländern gelten Gleichstellungs- oder Frauenfördergesetze, die ähnliche Regelungen für den Bereich der jeweiligen Landesverwaltung enthalten.

Quelle: Lexikon der Innenpolitik des Bundesministerium des Innern

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